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Archiv   Nr.1 / 1993

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Termine *
BETRIEBSRÄTE DER SOFTWAREFIRMEN GRÜNDEN INTERESSENSGEMEINSCHAFT *
EUTELSAT MARKIERT GRENZEN "GROSS-EUROPAS" *
EURO-ANGRIFF AUF SERBIEN OHNE SATELLITEN-AUFKLÄRUNG *
NRW: STREIKS IN LOKALSENDERN *
PIRATENSENDER GEGEN RASSISMUS *
SCHWARZSENDER OHNE SORGEN *
SOFTWARE-POLIZEI *
"ASICS" FÜR DIE KRANKENKASSEN-CHIPKARTE *
ERFASSUNG AUF DER AUTOBAHN *
INNERE WIDERSPRÜCHE DER MEDIEN-ETHIK *
EG-MEDIENPOLITIK: ÖFFENTLICH-RECHTLICHE KAPUTTMACHEN *
EG-FERNSEHRICHTLINIE *
VATIKAN UND PAPST MIT WERBUNG AUF EUTEL-SAT *
MANNESMANN-MOBILFUNK *
TELEKOM D-1 MIT PRIVATEN VERTRIEBSGESELLSCHAFTEN *
SATELLITENMOBILFUNK/ELEKTROSMOG *
ELEKTROSMOG-URTEILE MALS SO, MAL SO *
KI-ROBOTER *
10 JAHRE MONATSZEITUNG FÜR SELBSTVERWALTUNG *
NEUES ZEITSCHRIFTEN-PROJEKT DER GRÜNEN *
Kuriositäten *
BÜCHER, BROSCHÜREN, MATERIAL *

 

Termine

* 26.3. - 28.3.93, Hannover, "Centrum Büro-Information-Telekommunikation (CeBIT)" Messe,

* 29.3. - 2.4.93, Freudenberg (NRW), Computer am Arbeitsplatz für Frauen, 250 DM, Bildungsurlaub, in der Gustav-Heinemann-Akademie der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung, Anmeldungen über Alfred-Nau-Akademie, Friedrich-Ebert-Str. 1, 5275 Bergneustadt, Te.: 02261/4641

* 22.4.93, Wien, 9.00-17.00 Uhr, Hotel Stefanie, Taborstr. 12, 0222/21150-0, Telekommunikation, ISDN und Datenschutz, Infos: Arge Daten, 1090 Wien, Liechtensteiner Str. 94, Tel: 0222/3107740, Fax: 3103102

* 22.4. - 28.4.93, Obernhausen, Internationale Kurzfilmtage, "Die Grenzen zwischen Video und Filmkunst, noch Mitte der 80er Jahre klar gezogen, sind heute fließend. Als Festival der kurzen Filmform, das die Übergänge, die ästhetischen Brüche und Widersprüche sichtbar machen will, werden sich die Internationalen Kurzfilmtage nun auch den Produktionen im Genzbereich öffenen, elektronisch produzierten und auf Film umkopierten Beiträgen ebenso wie jenen oft hervorragenden Filmen, die als Fernsehproduktionen in der Endfassung nur noch auf Video verfügbar sind." (aus Film & Medienbüro Niedersachsen, Rundbrief Dez. 93)

* 25.4.93, 11 Uhr, 3016 Seelze, Treffen der Fachgruppe "Frauen und Technik" (IKÖ), Kontakt: Monika Sklorz-Weiner, Tel.: 0511/405217

* 25.5. - 27.5.93, Frankfurt, "Infobase - Fachmesse für Information", Thema: Externe Wirtschaftsdatenbanken, branchenspezifische Nutzungsformen (Recht, Maschinenbau, Chemie/Pharmazie)

* Mai 93, Brüssel werden die GRÜNEN zur Medienpolitik in Europa ein Forum in Brüssel abhalten, Kontakt/Information: M. Boekradt, Die Grünen im Europaparlament

* 8.5.93, Alfeld, Computer-Images, Werkstatt-Treff im Jugendgästehaus, Jugendwettbewerb für elektronische Fototechnologien (Still Video, Electronic Images, Computer Fotos, DTP, Collagen), Einreichen der Arbeiten bis 20.4.93 maximal 3 Arbeiten, teilnahmeberechtigte Altersgruppe bis 27 Jahre, Jugend & Film Niedersachsen, Moorstr. 98, 3030 Walsrode, Tel.: 05161/74433

* 11.6. -13.6.93, Mühlheim-Ruhr, Evangelische Akademie, Mobilfunk: Gesundheitliche Gefahren elektromagnetischer Felder,Anmeldung: IKÖ. Reuterstr. 44, 53 Bonn 1, 0228/222498

 

Organisationen/Institutionen

 

BETRIEBSRÄTE DER SOFTWAREFIRMEN GRÜNDEN INTERESSENSGEMEINSCHAFT

(nai/Kassel, 1.2.93) "Angesichts der wachsenden Bedeutung des Software- und Beratungsmarktes und den Umstrukturierungen in der Branche haben wir ein Netzwerk Arbeitswelt Informatik (NAI) gegründet. Bisher stiefmütterlich von den traditionellen Interessenvertretungen wie Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften behandelt, soll das Netzwerk den sich als Individualisten verstehenden Beschäftigten eine Plattform zum unmittelbaren Erfahrungsaustausch bieten." So charakterisiert Rainer Mux, Betriebsrat bei Coritel Informatik Andersen Consulting und einer der Initiatoren des Netzwerks, die Motivation der rund dreißig beteiligten Betriebsratsmitglieder und Beschäftigten aus 18 Softwarehäusern und DV-Unternehmensberatungen.

Das NAI wurde Ende Januar 1993 in Kaiserslautern gegründet und will nach den Worten von Bertram Schwiddessen, Betriebsrat bei Ploenzke Informatik, einen kontinuierlichen Informationsaustausch unter den Beschäftigten der Informationsbranche herstellen. Das Netzwerk versteht sich als gewerkschaftsunabhängiges Forum, das Strategien und Vorgehensweisen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und der Betriebsräte entwickeln will. Netzwerkartig sollen regionale und überregionale Treffen von Beschäftigten, Fortbildungsseminare für Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen sowie Untersuchungen zu Arbeitsbedingungen in der Branche durchgeführt werden. An Hilfestellungen bei der Gründung von Betriebsräten oder Mitarbeitervertretungen ist ebenfalls gedacht.

Zum NAI gehören bereits Betriebsräte und Beschäftigte aus folgenden Firmen: Actis GmbH, CAP DEBIS, CCI GmbH, Coritel Informatik Andersen Consulting GmbH, DANET GmbH, EDS GmbH, GMO Nord GmbH, GMO Süd GmbH, GUS (Gesells. für Unternehmensberatung u. Software), has program service, ICR (Internationale Consulting und Rechenzentrum), IKOSS GmbH, INTEGRATA AG, KHK Software, Ploenzke Informatik, PSI GmbH, Sema Group GmbH, Softlab GmbH, Software AG

Kontakt (schriftlich): BTQ, z.H. Walter Lochmann, Akazienweg 22, 35 Kassel. Dort können Materialien und der Gründungsaufruf angefordert sowie regionale Ansprechpartner in Erfahrung gebracht werden.

Kontakt (telefonisch): Rainer Mux, Coritel, 06196-704-532 /Zentrale -665 oder Bertram Schwiddessen, Ploenzke, 0611-1406-149 /Zentrale -1

 

Europa

 

EUTELSAT MARKIERT GRENZEN "GROSS-EUROPAS"

Eutelsat, die Europäische Telekommunikations-Satelliten-Organisation mit zentralem Sitz in Paris stützt sich auf 33 Staaten als Mitglieder und arbeitet mit 7 operativen Satelliten zur Übertragung von TV, Radio, Telefon und Daten in Europa. Mitglieder sind z.B. auch Polen, Rumänien und Litauen, formelle Anträge stellten 1992 zwecks Nutzung für den Telefonverkehr Armenien, Aserbaidschan (eher Vorderasien), CSFR und Ungarn. EUTELSAT überträgt z.B. TV: Eurosport, Türkisches Staatsfernsehen TRT, Superchannel, Spanische TV-Programme, Italiensiche TV-Programme, RTV-Beograd, PIK, Nikosia, Radio: BBC, Deutsche Welle, RFE Svoboda tscheschisch, Radio Contact Flämisch, etc.

Den größten Anteil am Umsatz (gesamt 1991: 375 Millionen DM), nämlich 67 % machen die Transponderanmietungen durch TV- und Radioanbieter aus. 1991 wurden sehr viele Teilzeitanmietungen von Transpondern verkauft, weil durch den Golfkrieg ein erhöhter Bedarf an satellitengestützter Nachrichtenübertragung (sgN-Dienste) entstanden war.

Da in ganz Europa neue Bodenstationen für Eutelsat in Betrieb genommen wurden, konnten auch die Kapazitäten für digitale Fernsprechübertragungen genutzt werden. (Z.B. wurde 1991 eine große Bodenstation des digitalen TDMA-Telefonsystems von Eutelsat in Lario, in der Nähe von Milano in Betrieb genommen werden, die Anschluß an das ganze norditalienische Telefonnetz hat.)

Ein neuer Satellit (EUTELSAT II F4), der 1992 mit der ARIANE hochgeschickt worden ist, verfügt über eine Ausleuchtzone von den Azoren bis zum Ural, von Nordafrika bis Island. Damit kann u.a. der Bedarf der GUS-Staaten nach Satellitenverbindungen für die Übertragung von Sprache und Daten gedeckt werden. Außerdem kann EUTELSAT II F4 aber auch TV- und Radioprogramme übertragen. Die European Broadcasting Union (EBU) bereitet solche Übertragungen vor, zumal ihr die ehemaligen Ostblockstaaten (früheres Gegenstück zur EBU war die OIRT) Anfang 1993 beigetreten sind.

Der Satellit schafft Nachrichtenverkehrswege, die die weit voneinander entfernten Staaten und Regionen Europas einander näher bringen. Sie können (technisch und ideologisch gesehen) durch gemeinsame Informations- und Kommunikationsnetze kombiniert mit schnellen Güter- und Personentransportmitteln zu einem gemeinsame Großraum verschmolzen werden.

Bereits 1943 forderten die Nazis die Gründung eines europäischen Staatenbundes: "Die EInigung Europas, die sich in der Geschichte bereits seit längerem abzeichnet, ist eine zwangsläufige Entwicklung der ungeahnten Fortschritte der Technik. Die Schrumpfung der Entfernungen infolge der modernen Verkehrsmittel, die ungeheure Steigerung der Reichweite und Zerstörungskraft der Waffen, die gewaltige Last der Rüstungen und der Zug der Zeit, weite Zusammenhänge zu schaffen und große Räume gemeinsamer Erzeugung und Bewirtschaftung herzustellen, nötigen Europa zum engeren Zusammenschluß." (Hitlers Außenminister Rippentrop 1943)

EUTELSAT schafft nicht nur Verkehrswege für die zivile Kommunikaiton, sondern auch Strukturen für die militärische Logistik. EUTELTRACS, ein weiterer Dienst von EUTELSAT, besteht aus einem System für den Datenaustausch zwischen kleinen mobilen Terminals, er erlaubt als die mobile Kommunikation beweglicher Einheiten sowie die satellitengestützte Navigation, geographische Positionsbestimmung. Die Informations- und Kommmunikaitonswege für Waren, Ideologie und Soldaten werden bereitet.

 

EURO-ANGRIFF AUF SERBIEN OHNE SATELLITEN-AUFKLÄRUNG

Weder die UN, NATO, WEU noch die KSZE verfügen über eigene Aufklärungssatelliten. Die Tatsache, daß hier eine Abhängigkeit von den USA bzw. der GUS besteht, lassen sich die Euro-Militärs allerlei Argumente gegen eine Einbindung der Satelliten in eigene Interventionspläne einfallen.

Der Adria-Raum könne nicht mit zwei bis drei opto-elektronischen und zwei Radarsatelliten 24 Stunden überwacht werden, weil nur zwei Teilüberflüge pro Tag möglich sind. Bei den kurzen Entfernungen in der Adria, so die Militärs, werde ein Schiff zwar durch die Satelliten erfaßt, aber beim nächsten Überflug befinde es sich bereits im Hafen. Die opto-elektronsichen Satelliten könnten bei Nacht oder bei Wolken auch keine verwertbaren Ergebnisse liefern. (als ob es da nicht andere Satelliten gäbe, die das könnten). Außerdem erfordere eine Umsteuerung der US- und GUS-Satelliten eine Woche Zeit. Die aufwendige Auswertung von Satellitenaufnahmen sei auch erst 24 bis 48 Stunden später beim Empfänger. Das Bundesverteidigungsministerium wies darauf hin, die USA hätten im Golfkrieg für die Auswertung der Aufnahmen zweier Satelliten und für die Verteilung der Informationen bis zum richtigen Empfänger 20.000 Mann benötigt. Stattdessen verlassen sich die Euro-Militärs lieber auf eigene AWACS oder benutzen Aufklärungsschiffe, die als schwimmende Abhorchstationen in der Adria kreuzen. Dieses Verhalten zeigt das Bedürfnis nach eigenen europäischen Aufklärungssystemen und den Verdacht deutscher Militärs, daß die USA nur verfälschte Satelliteninformationen an die Verbündeten weitergebe.

 

Radios

 

NRW: STREIKS IN LOKALSENDERN

Die JournalistInnen von insgesamt 20 Lokalsendern in Nordrhein-Westfalen haben am Donnerstag, den 17. Dezember vorübergehend gestreikt, weil sich die Tarifverhandlungen zwischen ihren Arbeitgebern und der IGMedien bereits länger als ein Jahr hinzogen. In manchen Gebieten wurde an diesem Tag nur noch Musik gesendet. (Reuter/SZ, 18.12.92)

 

PIRATENSENDER GEGEN RASSISMUS

Bereits im April 1992 sendete der Piratensender namens "Karies" auf der Frequenz von SWF 3 und drückte in seinem Sendebereich Köln das offizielle Programm weg. Damals wurde von "Karies" darüber berichtet, daß in Spanien auf Menschen geschossen worden ist, die gegen die EXPO demonstriert hatten. Es wurde eine Nummer des spanischen Konsulats in Bonn durchgegeben unter der Auskunft über den Vorfall eingeholt werden könnte. Anschließend sah sich der SWF-Sprecher gezwungen, die HörerInnen aufzufordern, dies keinesfalls zu tun, weil es sich um die Mitteilung eines Störsenders gehandelt habe - der SWF habe damit nichts zu tun.

An zwei Tagen im November 1992 war der Sender wieder für die Dauer von einigen Minuten auf SWF 3 zu hören. Diesmal wurde dazu aufgerufen, nicht länger den Angriffen auf AusländerInnen zuzusehen, sondern sich aktiv gegen Rassismus einzusetzen. In der Sendung während des morgendlichen Berufsverkehrs wurden die HörerInnen aufgefordert, "in ihren Alltagssituationen, bei der Arbeit, auf der Straße nicht wegzusehen, sondern gegen Pöpeleien und Angriffe einzuschreiten". Anschließend folgten Hinweise auf ein antifaschistisches Infotelefon.

 

SCHWARZSENDER OHNE SORGEN

(c&m) Da sitzen etliche Leute von offenen Kanälen und Radio-Initiativen zusammen und debattieren über Finanzierung, Gesetze und Legaliät bis sich plötzlich ein älterer Herr aus der konservativen (!) politischen Ecke zu Wort meldet und meint: "Tja also wir senden ja schon seit Jahren schwarz, wir brauchen auch kein Geld und so weiter - an die dauernden Besuche der Polizei haben wir uns auch schon fast gewöhnt, wir kennen uns inzwischen schon ganz gut - ich möchte aber doch mal wissen, ob durch ein neues Gesetz das mit der Polizei vielleicht irgendwann ein Ende hat". Betretene Pause im Streit ums Geld - und dann gehts weiter in der Finanzierungsdiskussion.

(Ort und Zeit des Geschehens sollen ungenannt bleiben, um eine Identifizierung des Bekenners fürs Schwarz-Senden zu verhindern.)

 

Datenschutz, Überwachung, Kontrolle

 

SOFTWARE-POLIZEI

Die Business Software Alliance (BSA), ein Zusammenschluß von Microsoft, Lotus, Novell. Autodesk, Apple u.a., ist bereits gegen den Chemiekonzern Montedison in Italien und die Bank von PARIBAS in Frankreich wegen der Anwendung illegal erworbener Software vorgegangen. Laut Brad Smith (BSA) hat ein "speziell hierfür trainiertes Team aus Rechtsanwälten und Privatdetektiven" in Berlin Ermittlungen angestellt, die zur polizeilichen Durchsuchung von 13 Mailbox-Betrieben führten. Diese hatten Raubkopien von Software per DFÜ vertrieben. (SZ 26.11.92). Die Polizei beschlagnahmte daraufhin 6 Gigabyte Software. Rechtsanwalt der BSA ist übrigens Thomas Heymann, der sich in den siebziger Jahren als Funktionär des Kommunistischen Bundes Westdeutschlands (KBW) in Frankfurt hervortat. Man hört noch die damalige KBW-Parole: "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" heraus, wenn Heymann sagt:"Bisher haben wir den unhaltbaren Zustand, daß Schüler, die Spielprogramme kopieren, bestarft werden, während Gesellschaften sanktionslos Tausende von illegalen Kopien nutzen." (lt. (Computerwoche 4.12.92) Allerdings hat das in diesem Zusammenhang nichts zu bedeuten, weil die Kids kein Geld haben, die teuren Programme zu kaufen, nur die Strafverfolgung bei den Firmen bringt im Ergebnis dann auch mehr Käufer. Auf der letzten CeBit hate die BSA dazu aufrufen wollen, daß Raubkopierer denunziert werden sollen, der Verband der Software-Industrie Deutschlands hat dies aber verhindert. Angeblich rufen heute schon sehr oft Denunzianten bei den Software-Herstellern an. Meist handele es sich um unzufriedene DV-ArbeiterInnen, die sich an ihren Arbeitgebern rächen wollten. Heymann: "es ist sicher kein erstrebenswerter Zustand, daß es ein Netz von Denunzianten gibt. Andererseits sind wir auf Informationen angewiesen".(CW, 4.12.92)

Inzwischen gibt es schon Schnüffelprogramme. Z.B. hat die Firma Cadsoft in Pleiskirchen (Bayern), den Kunden ein Demoprogramm zugeschickt, "das nachdem Start den Rechner klammheimlich auf geknackte Cadsoft-Produkte absuchte. Wurde eine Raubkopie entdeckt, druckte das Programm ein Bestellformular für ein weiteres Schnupperangebot aus Pleiskirchen aus. Fast vierhundert Benutzer füllten den Bon aus, schickten ihn an Cadsoft zurück und lieferten damit den FIrmen-Rechtsanwälten eigenhändig den Beweis, daß sie im Besitz einer Raubkopie waren: auf dem Formular war in codierter Form auch das Ergebnis der verdeckten Ermittlungen im Rechner abgedruckt." (Martin Virtel, in: SZ, 22.10.92)

Der Schaden, der den Softwarefirmen insgesamt durch alle Schwarzkopierereien in der BRD entstanden sein soll, wird von interessierter Seite auf 1,2 bis 1,8 Milliarden DM geschätzt (FAZ, 9.1.93). In der BRD fehlte bislang eine gesetzliche Handhabe gegen das Software-Kopieren. Auch "die von den Software-Firmen gezielt angefachte" "Angst vor virenverseuchten Kopien" hat das "Massendelikt des Duplizierens" nicht eindämmen können.SZ, 22.10.92) Das Urheberrechts-Gesetz ist mit Wirkung vom 1.1.1993 an die EG-Richtlinie vom 14.5.91 angepaßt worden, die den Rechtsschutz von Computerprogrammen regelt. Demnach darf das Kopieren von Programmen angeblich sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt werden. "Nach Art. 4 der Richtlinie steht dem Urheber das ausschließliche Recht ztu, sein Computerprogramm zu vervielfältigen, zu übersetzen, umzuarbeiten und öffentlich zu verbreiten. (...) Insbesondere der im deutschen Recht schillernde Begriff der Vervielfältigung wird in der Richtlinie nicht näher konkretieisert. Allerdings weist die Richtlinie darauf hin, daß das Laden, Ablaufen oder Speichern des Computerprogramms grundsätzlich für sich genommen keine Vervielfältigung beinhaltet." (Thomas Hoeren, von der Uni Münster in einem Artikel für die Computerwoche vom 1.5.92, S. 46, in dem er damals die EG-Richtlinie analysierte)

 

"ASICS" FÜR DIE KRANKENKASSEN-CHIPKARTE

Das Problem der Krankenkassen-Chipkarte ist, daß deren Möglichkeiten aus Datenschutzgründen eigentlich nicht genutzt werden dürfen, also eine Magnetstreifenkarte auch ausgereicht hätte. Wenn sie aber erst mal da ist und eine Aufweichung des Datenschutzes durch europäisches Recht stattgefunden hat, dann werden auch verschlüsselte PatientInnendaten darauf gespeichert und jeder läuft mit seinem sensiblen Datenspeicher durch die Gegend und es ist nicht auszuschließen, daß neben Ärzten auch Arbeitgeber die Chipkarte als Datenquelle benutzen (natürlich nur auf freiwilliger Basis, wenn jemand unbedingt eine Arbeit haben will) (Vgl. auch C&M 2/92, S.7)

Asics sind anwendungsspezifische Chips, bei denen Computerprogramme quasi physisch "eingebrannt" wurde, also nur für einen bestimmten Zweck einsetzbar sind. Wegen diesen Dingern ist der Kampf auf dem Chipmarkt so hart, weil nur diejenigen, die die Chipproduktion beherrschen, ihre Softwarekenntnisse auch selbst auf den Chip bringen können, ohne ihre Geheimnisse anderen, nämlich Chipherstellern bekanntmachen zu müssen.

Der Sprecher des Siemens-Unternehmensbereiches "Halbleiter, Hermann Franz, befürwortet angesichts der Vielfalt firmen-, anwender- und branchenspezifischer Asics neue Kooperationen. Die Entwicklung von Asics baut auf dem konkreten fachlichen Wissen der jeweiligen Branchen und Firmen auf, deshalb arbeitet Siemens z.B. mit VW zusammen, wenn es um Asics für Kfz-Bau geht. Auch für die Sicherheitstechnik werden solche Chips von Siemens entwickelt. Im Herbst 91 meldete die Siemenszeitschrift Special FuE die Entwicklung eines eines 32-Bit-Spezialprozessors, der 64bit-Datenblöcke mit ebenso langen Schlüsselwörtern verwürfelt. Also eine Anwendung, die fürs ISDN und die Verwendung von Netzzugangs-Identity-cards, für elektronische Unterschriften gedacht scheint. Neuerdings hat sich nun Siemens mit Philips zusammengetan, um die Krankenversicherungs-Chipkarte zu entwickeln. Hier besteht dei Gefahr, daß nach europäischer Aushebelung des Datenschutzes die Chipkarte zum elektronischen Krankenschein wird, der auch sensible Daten über Krankengeschichte und aktuelle Befunde der Patienten speichert. (SZ, lu, 27.1.93) ("Synergie at work", der Werbespruch von Siemens darf auch so verstanden werden: "wir haben überall die Finger drin").

 

ERFASSUNG AUF DER AUTOBAHN

Bundesverkehrsminister Krause plant eine Teilprivatisierung der Autobahnen. Dabei spielt die "Erhebung nutzungsbhängiger Streckengebühren" eine wichtige Rolle. Da es in Deutschland keine Mautstationen an den Autobahnen solle, müßten "elektronische Erfassungssysteme" eingeführt werden. Solche Systeme namens "road-pricing" werden in anderen Ländern angeblich bereits getestet. Sie ermöglichen es, jedes in- und ausländische Fahrzeug "durch elektronische Abtastung zu erfassen und ein individuell - etwa auf Chipkarten - gespeichertes Guthaben während der Ausfahrt von der Autobahn entsprechend abzubuchen." (hen/SZ,18.12.92)

 

Medien

 

INNERE WIDERSPRÜCHE DER MEDIEN-ETHIK

(gjs) Wir haben zumindest zwei Fixpunkte für die Debatte "Ethik in den Medien", zum einen die Forderung nach Wahrhaftigkeit und zum anderen die Forderung eines demokratischen Verfahrens, das den Zugang zu den Medien regelt. Eine Orientierung an diesen beiden Fixpunkten führt jedoch sofort in Widersprüchlichkeiten und Probleme, Fallstricke und Sackgassen:

Das Prinzip "Wahrhaftigkeit" gerät in Widerspruch zu anderen ethischen Prinzipien, wenn "wahrhaftige Berichte" negative Auswirkungen haben. Zum Beispiel die Berichterstattung über den Vollzug eines Todesurteils beansprucht einerseits Wahrhaftigkeit, denn sie will das zeigen, was ist, aber andererseits bestehen Bedenken dahingehend, daß hier verwerflicherweise Grausamkeit als einschaltquotensteigernde Sensation präsentiert wird (1).

Ähnliche Überlegungen ergeben sich bei der Berichterstattung über Kriegshandlungen, die einerseits Grausamkeiten des Krieges ungeschminkt zeigen und damit auf die ethische Verwerflichkeit des Krieges hinweisen wollen, andererseits aber durch die Häufigkeit solcher Bildberichterstattung einen Gewöhnungseffekt erzielen, quasi eine Abstumpfung genau des Entsetzens bewirken, das eine Grundlage für den Protest gegen den Krieg sein könnte. Z.B. während des letzten Golfkrieges wurde immer wieder gefordert, auch die schrecklichen Seiten des Krieges zu zeigen und nicht nur dessen Videoversion. Als Gegenargument wurde angeführt, daß der Verzicht auf das Zeigen der Kriegsfolgen "die Menschenwürde schützen" solle. Besonders bei einer Berichterstattung, die einzelne Individuen betrifft, ist die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse an Wahrheiten einerseits und der Forderung nach Schutz von Privatheit andererseits erforderlich. Die Entscheidung zwischen beiden Faktoren sollte geprägt sein von Großherzigkeit und Menschenachtung statt Sensationsgier und damit verbundener Rücksichtslosigkeit, die Abwägung kann im Einzelfall verdammt schwer sein.

Zwischen beiden Fixpunkten angesiedelt ist die Frage nach der Selektivität in den Medien. Wahrhaftigkeit gilt stets nur für das, was gezeigt wird. Etwas anderes nicht zu zeigen kann, aber schon eine Lüge ausmachen. Lüge durch Auswahl, Lüge durch Verschweigen ist das Problem, das die Brücke von der Forderung nach Wahrheit zur Forderung nach einer Regelung des Medienzugangs darstellt.

Aber auch aus dem zweiten Fixpunkt, der Regelung des Zugangsverfahrens zu den Medien, ergibt sich ein Widerspruch. Bei dem Versuch, die politische, soziale Wirklichkeit der Gesellschaft in den Medien abzubilden und Beteiligte zu Wort kommen zu lassen, stellt sich die Frage, wie denn mit jenen Bewegungen zu verfahren sei, die gerade unter ethischen Gesichtspunkten keinerlei Förderung erfahren dürfen. Also zum Beispiel rassistische, faschistische und andere menschenverachtende Strömungen. In den USA gab es das Argument, daß die dortigen Nazis durchaus ihre Auftritte im Fernsehen haben sollten, weil die ZuschauerInnen sich dadurch immunisieren. Dies wird von jenen bestritten, die meinen, daß allein die Medienpräsenz egal mit welchen Inhalten bereits zur Verbreitung beitrage. Selbst bei übereinstimmenden Zielen - Verhinderung des Einflusses faschistischer Organisationen - ergeben sich daher Widersprüche hinsichtlich des Weges ihrer Verwirklichung.

Als Kunstgriff zur Lösung des Problems "Auswahl von Medieninhalten" propagiert die konstruktivistisch beeinflußte Medientheorie das Publikum als Regulativ. Was im Fernsehen gezeigt werde, hänge letztlich von den Reaktionen derjenigen Personen und Institutionen ab, die die Kontrolle über die ökonomische Grundlage der Sender haben. Dies seien nicht allein Werbekunden und einflußreiche PolitikerInnen, sondern auch die MedienkonsumentInnen als HerrscherInnen über die "Einschaltquote". Nach dem Motto "Jedes Fernsehpublikum bekommt diejenigen Medieninhalte präsentiert, die es verdient", wird von der konstruktivistischen Medientheorie die Verantwortung für die inhaltliche Auswahl dem Publikum aufgebürdet. Diese recht obskure Idee berücksichtigt in keiner Weise das Minderheitenproblem. Prüfen wir diese Maxime mit einer Betrachtung des historischen Beispiels "Medien im deutschen Faschismus", würde dies evtl. zu der Behauptung führen, die jüdischen Opfer der Medienhetze seien selbst die Täter.

Wo es eine gesellschaftliche Verständigung über ethische Normen der Produktion von Öffentlichkeit gäbe, hätten auch die MedienkosumentInnen ein wirksames ökonomisches Instrument in der Hand: Der wichtigste Knopf am Fernsehapparrat ist der Knopf zum Ausschalten. Hier beißt sich allerdings die Katze in den Schwanz, denn die gesellschaftliche Diskussion über solche ethischen Normen, wo sollte sie denn geführt werden, wenn nicht in den Medien.

Anmerkung (1) Der kalifornische Fernsehsender KQED bemühte sich 1990 darum, daß er Hinrichtungen in der Gaskammer des Gefängnisses von St. Quentin aufzeichnen und übertragen darf. Der Sender ging im Juli 1990 gerichtlich gegen ein entsprechendes Sendeverbot und berief sich dabei auf die in der US-Verfassung garantierte Pressefreiheit. Die Übertragung von Hinrichtungen sei im öffentlichen Interesse, da Bürger ein Recht hätten, sich über alle Aspekte des Strafvollzuges zu informieren.

(Textbeitrag zum Internationalen Kongress für Rechts- und Sozialphilosophie, Arbeitsgruppe "Ethik in den Medien", August 1991, Göttingen)

 

EG-MEDIENPOLITIK: ÖFFENTLICH-RECHTLICHE KAPUTTMACHEN

Der Chef der EG-Generaldirektion für Wettbewerb, Ehlermann, beabsichtigt, den gemeinsamen Einkauf Rechten zur Übertragung von Sportereignissen erheblich einzuschränken oder sogar ganz zu verbieten. Dies träfe die EBU. In der European Broadcasting Union (EBU) sind die europäischen öffentlich-rechtlichen Sender zusammengeschlossen und derzeit finanzieren die großen Mitgliedsstaaten die kleinen mit. Müßten die Sender sich alleine am Markt behaupten würden die Sender kleinerer Länder an den Rand gedrängt, denn ohne Hilfe könnten sie viele Ereignisse - "nicht nur im Sportbereich gar nicht mehr auf den Bildschirm bringen. Besonders benachteiligt wären die osteuropäischen Länder" die zu Beginn diesen Jahres in die EBU aufgenommen worden sind.

Die Marktmacht der großen Medienkonzerne gegenüber den ö-r Rundfunkanstalten würde damit erheblich gesteigert. Der EBU-Generalsekretär beschreibt die EG-Logik mit folgendem Bild: Eine Herde Schafe wird von einem Wolf verfolgt. Die EG-Kommission sieht das und sagt, die Schafe dürfen keine Herde bilden (nach einem Bericht von Sissi Pitzer, FR, 6.1.93)

Und auf bundesdeutscher Ebene - versucht die CDU/CSU, den öffentlich-rechtlichen den Todesstoß zu versetzen, indem die Fernsehgebühren abgeschafft werden sollen.

 

EG-FERNSEHRICHTLINIE

Die EG scheint jedoch auch einige postitive medienpolitische Aspekte zu haben, in der EG-Fernsehrichtlinie ist vorgeschrieben, daß die Verbreitung von Sendungen mit der Darstellung von "Pornographie oder grundlosen Gewalttätigkeiten" zu unterbinden sind. Für die Einhaltung sind in der Bundesrepublik die Landesmedienanstalten zuständig. (dpa, Januar 93)

 

VATIKAN UND PAPST MIT WERBUNG AUF EUTEL-SAT

Radio Vatikan sendet ab Januar 1993 über den Satelliten EUTELSAT 2 europaweit täglich zehn Stunden päpstlichen Rundfunk. In diesem Jahr sollen erstmals kommerzielle Werbespots auf der göttlichen Welle verbreitet werden um das Finanzdefizit des Senders zu decken. Werbung für Waffen, Medikamente und Luxusgüter sollen ausgeschlossen werden, es soll vorrangig für Kulturelles geworben werden. (dpa, 30.11.92/SZ)

Offensichtlich hat sich medienpolitisch einiges im Vatikan getan, denn außerdem ist geplant, daß Papst Johannes Paul usw. 1993 fünfzehnmal für jeweils fünf Minuten in einer Fernsehreihe namens "Reflexionen" des italienischen Senders RAI-2 auftritt. Allerdings nicht live, sondern mit Predigten, Gebeten und Reden (lt. Agenturmeldungen Januar 93). "Schon 1985 hat der "Großpönitentiar" der katholischen Kirche, Kardinal Luigi Dadaglio erklärt, daß auch ein über Fernsehen oder Rundfunk übertragener Segen des Papstes oder eines Bischofs Gültigkeit besitze. Sogar ein "Ablaß", der mit diesem Segen verbunden sei, habe Gültigkeit. Die "Apostolische Pönitentiarie" ist ein vatikanischer Gerichtshof, der über das "Ablaßwesen" zu entscheiden hat und eben diese Institution sah sich zu einer Entscheidung gezwungen nachdem verschiedene Bischofskonferenzen nachgefragt hatten, ob ein Segen auch per Fernsehübertragung wirksam sei" (C&M Nr. 1/90).

 

Mobilfunk

 

MANNESMANN-MOBILFUNK

Durch einen Bericht des "Spiegel" entstand das Gerücht, Mannesmann wolle aus dem Mobilfunkgeschäft, genauer: dem D-2 Netz, aussteigen. Die Mannesmann Mobilfunk GmbH hält 51 % an dem Konsortium, das ein privates Mobilfunknetz (D-2) in der BRD betreibt. Die Mannesmann AG (Düsseldorf) dementierte im Dezember 92 sofort. Angeblich habe das Gerücht nichts mit einer angespannten Finanzlage bei Mannesmann zu tun, vielmehr sei der Start angeblich gut verlaufen und es gäbe (Ende 92) 100.000 (?!) Teilnehmer im D-2 Netz. Tatsächlich sind die Gewinne des Mutterkonzerns stark eingebrochen von 134 Millionen im ersten Halbjahr 1991 auf 15 Millionen im ersten Halbjahr 1992 Millionen. Warten wir die Pressekonferenz des Konzerns im Mai 1993 ab. (SZ, Kl, 22.12.92)

 

TELEKOM D-1 MIT PRIVATEN VERTRIEBSGESELLSCHAFTEN

Darüberhinaus ist im Juli 1992 ist auch das D-1 Netz der Telekom gestartet, mit dem sich das D-2 in Konkurrenz befindet. Der Vertrieb der D-Netz-Leistungen wird sowohl bei Mannesmann als auch bei der Telekom von privaten Servicefirmen ("Servive Provider")übernommen, die meist Tochtergesellschaften großer Konzerne sind. Die zwölf Servicegesellschaften der Post-Telekom haben angeblich schon 5000 Verkaufs- und Servicestellen in der BRD, jede der zwölf Diensteanbieter vermarkten die Netzdienste der Telekom in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und bieten rund um das Mobiltelefon weitere eigenständige oder fremde Dienstleistungen an (SZ, 2.7.92). Diese privaten Telefongesellschaften verkaufen die Berechtigungskarten, die Apparate und übernehmen auch den Gebühreneinzug. Die Dortmunder "proficom", eine der zwölf service provider, verkauft ihren Kunden gleichzeitig D-1 und D-2 Berechtigungskarten (adac motorwelt, 11/92, S.56). Diese Karten sind Buchungskarten, bei denen die Gesprächsdaten zentral erfaßt und entsprechende Gebühren vom Telefonkonto des Inhabers abgebucht werden. Fragt sich nun, wo die Gesprächsdaten in Gebühren umgesetzt werden. Bei den ständig wechselnden Gebührenstrukturen, die Grundlage des zukünftigen Wettbewerbs sind, dürften die Gesprächsdaten in die Hände der Vertriebsgesellschaften übergeben werden, die aus den Roh-Daten (Entfernung, Tages-Zeit, Dauer) die Gebühren errechnen. Die Entfernungen ergeben sich aus den Nummernverbindungen, diese wiederum sind schutzwürdige Daten, die in die Hände von Vertriebsgesellschaften wandern.

Im Vergleich zum analogen C-Netz können die D-Netzgespräche nicht mehr einfach über Funkgeräte abgehört werden, weil sie digital übertragen werden, d.h. die Sprache wird erst nach dem Empfang wieder zusammengesetzt. Das D-Netz ist rauschfrei. Abhören können nun wieder ausschließlich jene, die etwas teurere Geräte haben, die den Digitalcode in analoge Töne umwandeln können.

 

SATELLITENMOBILFUNK/ELEKTROSMOG

Im Juli 1993 will die "Inmarsat" darüber entscheiden, ob sie den Satelliten-Mobilfunk in großem Maßstab auch für terrestrische Terminals einführt. Wenn ja, dann sollen die ersten Satelliten ab 1996 eingesetzt werden. (SZ, lu, 28.11.92) Ein Funkturm Mobilfunk- D-Netz sendet zwischen 100 m bis 30 km. Die Flächendeckung für die BRD soll erst 1995 100 % erreichen. Da hat es der Satelliten-Mobilfunk einfacher, sind erst genügend Satelliten oben, ist die Flächendeckung sofort erreicht. Die Geräte, mit denen die Satelliten erreicht werden, waren bisher auch noch etwas größer (Koffergröße) und etwas teurer (60 000 DM), sind nun aber auf Aktenkofferformat und 20.000 DM gesunken. Wenn sie die "handheld"-Größer erreicht haben und in die Preisklasse der terrestrisch gestützten Mobilfunkterminals gelangen, werden sie zu einer starken Konkurrenz.

Für die Elektrosmog-Diskussion stellt sich folgende Frage: wenn die Strahlung des Handgerätes, die bis zum nächsten Funkturm reicht, schon problematisch ist, um wieviel problematischer ist die Strahlung, die von der Erdoberfläche bis zu einem 1800 km oder gar 36.000 km entfernten Satelliten reichen soll? Und andersherum: was ist mit der Strahlung die von den Satelliten ausgeht, wenn für ein globales satellitengestützes Mobilfunksystem 4 bis 56 Satelliten die Erdoberfläche permanent bis in den letzten Winkel hinein mit Strahlen bestreichen und die Intensität mit der Zahl der TeilnehmerInnen noch zunimmt?

Die Fragen werden noch abstruser, denn wer ist für die Satelliten verantwortlich, es sind ja keine Funktürme, die an einem festen Ort stehen, wo eine Gerichtsbarkeit zuständig ist; die Satelliten überfliegen verschiedene Staaten, könnte für die BRD dann ein Abstrahlverbot erwirkt werden? Wenn die Betreiberfirma aber in einem anderen (Nicht-EG-Land) sitzt, wie könnte dann ein gerichtliches Abstrahlungsverbot durchgesetzt werden, mithilfe eines Abschusses des Satelliten, wenn er die BRD überquert? Das würde eine erhebliche Aufrüstung der Polizei mit Raketentechnik oder Laserwaffen voraussetzen.

 

ELEKTROSMOG-URTEILE MALS SO, MAL SO

Diesmal hat das Oberverwaltungsgericht Münster es abgelehnt, die Inbetriebnahme eines Funkmastes zu untersagen. Das Gericht ging diesmal so vor, daß es meinte, solange die Gefährdung nicht nachgewiesen sei, könne der Funkturm betrieben werden. Gleichwohl meinten die Richter, sie wüßten nicht genau, ob es vielleicht doch schädlich wäre, deshalb müsse die Telekom damit rechnen, daß bei später nachgewiesener Gefährdung der Betrieb doch noch untersagt werde. Die mögliche Gefährdung durch Mobilfunkstrahlungen im D-Netz könne nicht abschließend verneint werden. D.h., die Richter nehmen die mögliche Gefährdung von Gesundheit, also mithin eine Körperverletzung in Kauf, weil die Schädlichkeit nicht zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Das umgekehrte Prinzip, daß erst dann der Betrieb freigegeben wird, wenn die Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann, ist ihnen nicht in den Sinn gekommen. Also: dann sollten Funktürme in den Vorgarten dieser Richter gestellt werden, sollen sie doch selbst als Versuchskaninchen herhalten! (AZ: 7 B 2917/92) (AP/SZ 10.12.92)

 

 

Cyberspace, Roboter, KI

 

KI-ROBOTER

Im europäischen Raumlabor "Spacelab", das mit der US-Raumfähre Columbia am 25.2.93 in Umlauf geschickt wurde???, ist ein Roboter mit an Bord. Er soll entweder vom Boden oder vom Space-Shuttle aus ferngesteuert werden. Der Robotereinsatz läuft unter dem Experiment-Namen "Rotex" und wurde in fünfjähriger Arbeit bei der Deutschen Gesellschaft für Luft und Raumfahrt (DLR) am Institut für Robotik und Systemdynamik von Neuroinformatiker Prof. Gerhard Hirzinger in Oberpfaffenhofen vorbereitet. Es soll u.a. erforscht werden, inwieweit Roboter beim Aufbau von Raumstationen als selbständig agierende Maschinen eingesetzt werden können. Der Computer, von dem Rotex gesteuert wird, arbeitet auf der Grundlage neuronaler Netze, er macht z.B. Greifbewegungen nach den Prinzip trial and error - dies soll unter den Bedingungen der Schwerelosigkeit getestet werden. Das gesamte Unternehmen, bei dem auch noch zig Experimente anderer Art durchgeführt werden, kostet übrigens 890 Millionen DM. (Erich C. Setzwein, SZ, 14.?12.92)

Prof. Hirzinger arbeitet übrigens mit der Siemens AG zusammen im Projekt "Neres" an der neuronalen Regelung und Steuerung für Industrieroboter. Ergänzend dazu wird im Projekt "Spina" (Uni Göttingen, Bochum, München und Firma Kratzer) das Sprachverstehen in neuronalen Netzen entwickelt. Prof. Rolf Eckmiller, Düsseldorf, baut im Projekt "Senrob" einen sechsachsigen Lenkarmroboter von Siemens zu einem "sensorisch geführten Roboter mit handlungsplanender, auf Methoden der Künstlichen Intelligenz basierenden Komponente" um.

Daimler-Benz baut in Ulm an einem mobilen neuronalen System, das sich auf der Grundlage der Bilderkennung in der Umwelt orientiert. (Ulf J. Froitzheim, in: Wirtschaftswoche Nr. 41, 2.10.92, S. 101,104)

 

10 JAHRE MONATSZEITUNG FÜR SELBSTVERWALTUNG

Im Herbst 1993 wird die "Contraste - Monatszeitung für Selbstverwaltung" 10 Jahre alt. Allerdings mußten sich die Contraste-Leute einiges einfallen lassen, um die finanzielle Basis zu sichern. Ab 1.1.93 sind die Vertriebskosten im Postzeitungsdienst für Contraste um 40 % gestiegen. Schon klingt etwas Resignation an: "Also alles hinschmeissen, Selbstverwaltung ist sowieso ziemlich unmodern, und der Zeitgeist weht uns eiskalt ins Gesicht. Oder? Als hoffnungslose IdealistInnen haben wir uns entschieden gegen alle Widrigkeiten jetzt erst recht weiterzumachen." Irgendwie scheint die 10-Jahres-Grenze für alternative Printmedien eine magische Grenze zus ein. Als die "Wechselwirkung" 10-jähriges Bestehen feierte, war dies mit einem tiefen Einschnitt verbunden, die Zeitschrift wechselte in andere Hände.

Bei der "Contraste" wird nun aber in Vorbereitung auf das 10jährige eine neue Konzeption erarbeitet. Ziel ist es, "die Theorie und Praxis der Selbstverwaltung und alternativen Ökonomie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, um damit die Möglichkeiten selbstbestimmter, sozial und ökologisch ausgerichtetter Formen des Arbeitens und der Gestaltung von Lebenszusammenhängen in den gesellschaftlichen Bewußtseinsbildungsprozeß einzubringen" (Contraste).

Wer ein Geburtstagsgeschenk für "Contraste" überweisen will: Contraste, Kto.-Nr. 15350.8, Ökobank e.G., Frankfurt/M, BLZ 500 901 00

 

NEUES ZEITSCHRIFTEN-PROJEKT DER GRÜNEN

(c&m) Der Bundesvorstand der GRÜNEN hat im Januar 93 mit der Herausgabe eines neuen Magazin mit dem Namen "Punkt Null" begonnen. Einer der Leitlinien: "grüne Politik mit einem grünen Magazin durch Beiträge von parteiunabhängigen JournalistInnen zu spiegeln." (Editorial der Null-Nummer). Auffällig in der ersten Nummer ist, daß von 21 Fotos 15 Porträtfotos grüner PolitikerInnen sind (das andere sind auch fast nur Porträtfotos) - eine andere Illustration würde dem Magazin gut tun. Die Anzeigen werben für "Naturmode", "Öko-Heizung", "Solar-Technik", "Natur-design", natürliche Hautpflege, PC-Programm für Homöopathie und "Natur-Strumpfwaren"

Die Redaktion besteht aus: Norbert Franck, Susanne Fuchs, Broka Hermann, Jochen Vielhauer, das Magazin erscheint im Verlag "Brovi-Konzepte", Kasseler Str. 1a, 6 Frankfurt/M 90, 069/7073848, Fax: 069/7074543, eine "Redaktionsadresse" war im Impressum nicht angegeben - im Zweifelsfall an den Bundesvorstand oder den Verlag wenden.

 

Kuriositäten

 

Gebete per Telefax

Die israelische Telekom-Gesellschaft Bezek hat einen speziellen Faxanschluß in Jerusalem eingerichtet, an den die Gläubigen ihre persönlichen Gebete faxen können. (LVZ, 21.1.93) Das erinnert an die Handhabung der Post an den Nikolaus nach Nikolausberg (bei Göttingen). Da immer wieder Kinder "An den Nikolaus in Nikolausberg" schreiben, werden zum Nikolaustag einige Leute damit beschäftigt, die Briefe zu beantworten. Folgte eine ähnliche Entwicklung in Jerusalem, würde bald Gott persönlich zurückfaxen. Sofern die Nachrichten über Satellit gehen, wäre es sowieso ein leichtes für den alten Mann in den Wolken, da etwas einzugeben.

 

"Garantiert nutzlose PC-Programme" im Angebot

Ein Programm namens "Flip" kann die Bildschirmanzeige auf den Kopf stellen, ein anderes, das "Icofrite", macht den Cursor zum Icon-Jäger, wo er auch hinkommt, jagen und stieben die Icons auseinander und wollen nichts mit ihm zu tun haben. Eines der absolut nutzlosen Programme kann das ARD-Testbild auf den PC-Bildschirm zaubern und verbindet damit die beiden Themenfelder "Computer" und "Medien". Die konzentrierte, effiziente Nutzlosigkeit kostet um die 30 DM.

 

9 Monate "Born to Love"

Der Kunde eines Videoladens hatte den Porno-Videofilm "Born to love" ca. neun Monate lang nicht zurückgegeben. Das kam heraus, als die Videothek nach mehreren Mahnungen gegen ihn klagte und über 1000 DM von ihm haben wollte. Strafgebühren sind jedoch unzulässig, immerhin mußte er 576 DM für entgangenen Gewinn der Videothek zahlen. (Amtsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 32 C 1881/91-39) (SZ/dpa/ap, 13.6.92)

 

Telefonkabel darf zerschnitten werden

Heimische Telefongerätschaften sind seit eh und je Zielscheibe diverser Agressionen, Apparate werden an die Wand geworfen, Kabel zerissen, ebenso wie Fernseher demoliert werden - die Dunkelziffern sind enorm. Der 4. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgericht hat nun endlich diesen häufig praktizierten Angriff auf die telematische Gesellschaft legalisiert. Bisher galten Telefon und Zuleitung im Privathaushalt als "Teil einer öffentlichen Zwecken dienenden Fernmeldeanlage", und die Störung jeglicher Fernmeldeanlage war mit Strafe bedroht. Deshalb wurde ein Mann, der mit den Worten "der Scheiß Quatschkasten" das Telefonkabel zuhause durchgeschnitten hatte, von einem Amtsrichter wegen "vorsätzlicher Störung einer Fernmeldeanlage" zunächst zu 800 DM Strafe verurteilt . Das Bayerische Oberlandesgericht bemerkte, daß das durch die Postreform überholt ist und hat seine Rechtsprechung angepaßt. Niemand muß technisch gesehen jederzeit für jeden Anrufer erreichbar sein, er darf sich ein- und ausstöpseln wie er will - oder die Telefonleitung durchschneiden, durchreißen oder durchbeißen (bzw. Hund und Katze aktiv werden lassen). "Es sei ja nicht die Absicht eines privaten Telefonbesitzers, einer diffusen Öffentlichkeit den Anruf seiner Nummer zu ermöglichen, sondern selbstbestimmt kommunikativ tätig zu sein." (Aktenzeichen 4 St RR 122/92) (E. Müller-Jentsch in SZ, 30.12.92)

 

Schmerzensgeld wegen nächtlicher Telefon-Anrufe

Ein 57jähriger Nürnberger hat seinen Nachbarn innerhalb eines Monats fünfmal jeweils zwischen zwei und vier Uhr morgens mit Telefonanrufen geweckt. Er wurde mittels einer Fangschaltung der Post identifiziert und angeklagt. Ein Strafurteil wegen Körperverletzung konnte er nur noch dadurch abwenden, daß er "freiwillig" 1000 DM an eine gemeinnützige Einrichtung spendete. Das Oberlandesgericht Nürnberg verurteilte ihn in einem Zivilprozeß dann noch zur Zahlung von 1500 DM Schmerzensgeld an seinen Nachbarn. In der Begründung (Az.: 1 U 2099/92) heißt es, daß die Störanrufe das körperliche und seelische Wohlbefinden des Nachbarn erheblich und anhaltend beeinträchtigt hätten.

Da der Kläger ja sowieso keine Anrufe hatte empfangen wollen, hätte er ja auch den Telefonstecker rausziehen können, einen Anrufbeantworter dranhängen, das Telefon in den Kühlschrank stellen oder die Schnur zerreißen können - so hätte er wenigstens keine Schmerzen erlitten. Aber auf sowas kommen die Leute einfach nicht, sondern stehen treu und brav mitten in der Nacht bei jedem Klingeln auf.

 

FDP-Vorschlag: Werbung in Schulbüchern

Andreas Reichel, FDP-Generalsekretär in NRW hat vorgeschlagen, durch Werbeanzeigen in Schulbüchern diese Lernmittel zu verbilligen, um die Kosten der Lernmittelfreiheit damit zu senken. Er dachte so an die 160 Millionen DM, die damit reinkämen. Dazu müßten die Bücher aber überwiegend Werbung enthalten. Der Verband der Schulbuchverlage bezeichnete diesen Quatsch als "undurchdacht" und "irrelevant". Nebenbei gesagt wies der Verband darauf hin, daß pro Jahr angeblich rund eine Milliarde Fotokopien aus Schulbüchern angefertigt würden - wie die wohl auf diese Zahl gekommen sind? (Börsenblatt, 25.8.92, S. 16)

 

Familienfrieden trotz Fernsehen

Mit einer automatisierten Budget-Kontrolle soll der Fernsehkonsum von Kindern überwacht werden. Der "Budget-Timer" schaltet die Stromzufuhr zum Fernsehgerät nur insgesamt so lange ein, wie vorher einprogrammiert wurde. Das Patent "Kids-TV-Stop" von Thomas Fügner kostet 149 DM, er wirbt u.a. mit folgenden Vesprechungen: "Endlich entspannte, konzentrierte Kids, bessere Zeugnisse und Familienfrieden für 149 DM". (Aus FAZ, abgedruckt im Hohlspiegel des Spiegel vom Dezember 1992)

 

Weihnachstschmuck störte Polizeifunk

Im Polizeifunk von Lancaster, US-Bundesstaat Pennsylvania, ertönte häufig das Weihnachtslied "Jingle Bells". Der Funkpeildienst ortete als Funkquelle eine Wohnung, die sie anschließend aufsuchte. Als Ursache fanden sie einen musikalischen Weihnachtsschmuck mit drei Rentieren aus Plastik, deren Nasen blinkten und die das Liedchen von sich gaben. Sie sendeten vermutlich auf der Polizeifrequenz, wurden von einer nahegelegnen Polizeiantanne aufgefangen und verstärkt an das Funkstreifennetz weitergegeben. (21.11.92, AP/SZ)

 

Homöopathie auf dem PC

Eine Software-Firma bietet seit 1989 ein Computerprogramm zur klassischen Homöopathie für 590 DM an. Bei Lieferung hat das Programm einen Umfang von mehr als 5700 Symptomen, der Anwender kann die Symptom- und Mitteldateien selbst ändern bzw. ergänzen.

( Interessant wäre die Einspeicherung von Symptomen wie RSI, Strahlenwirkungen des Bildschirmeinsatzes und Vergiftungen durch Furane der Leiterplatten )

 

Geldautomaten auf Kriegsschiffen

Der Flugzeugträger George Washington wurde mit 13,5 Millionen $ für den Anschluß von Geldautomaten ausgestattet, von denen nun acht Stück aufgestellt wurden.

 

Männer über 40 verrotten vor dem Fernseher

Die Münchner Psychotherapeutin Anna Schoch (52 Jahre alt) hat in ihrer Dissertation 500 Fragebogen von Männern aus Wirtschaft und Management ausgewertet und stellte darauf bezug nehmend in einem Interview fest: Männer über 40 Jahre "verrotten vorm Fernsehapparat, betrinken sich, leben eigentlich kein kreatives Leben mehr". (Wohlgemerkt Männer aus Wirtschaft und Management)

 

BÜCHER, BROSCHÜREN, MATERIAL

* Monster, Macht und Mordmaschinen, Computerspiele - digitale Illusionen und soziale Wirklichkeit, Wolfgang Poeplau, 1992, Peter Hammer Verlag, 19,80 DM

* ARS ELECTRONICA 1991: Out of Control", Karl Gerbel (Hg), Gottfried Hattinger/Peter Weibel (Red.), 1991 Landesverlag, 490 Österr. Schilling,

* Grüne Medienkonzeption, Bundesarbeitgemeinschaft Medien (Österreich), 1992, Grüne Bildungswerkstatt Tirol (Adamg. 11, A-6020 Innsbruck)

* Verzeichnis der lieferbaren Broschüren, Ausgabe 1992/93, Hrsg. ID-Archiv/Amsterdam, zu bestellen bei: Edition ID-Archiv, Schliemannstr. 23, O-1058 Berlin, 260 Seiten, 32 DM. Das Verzeichnis enthält Angaben über ca. 2500 Publikationen. Viele davon sind in den Verzeichnissen der normalen Buchvertriebe nicht zu finden, weil sie keine ISBN-Nummern haben - das Verzeichnis für die "graue Literatur" der Selbstverlage.

* Hackers Braut, Kriminalroman von Ernst Josef Lauscher (?!) über Computer, Geheimdienste und Beziehungs-Verstrickungen, 410 Seiten, 38 DM, Eichborn-Verlag

* Rechtsextremismus in der BRD, Themen u.a. Publizistik zwischen bürgerlichem und rechtsextremem Lager, KZ-Computerspiele, 338 S., 16,80 DM, Fischer-Verlag

* Das Klicken des Apparates. Über Perspektiven der Bildauflösung. Zeitschrift für Kunst und Gesellschaft ,Lerchenfeld 2, Hamburg, Redaktion "Spuren", 8 DM

* Großer Bruder Schweiz; Wie aus wilden Demokraten überwachte Bürger wurden, Die Geschichte der politischen Polizei, "Weltwoche", 34,80 Schweizer Franken

* Film & Medienbüro Niedersachsen e.V. Rundbrief, Postfach 1861, Hasestr. 71, 45 Osnabrück, Tel.: 0541/21658, Abo 15 DM

* Handbuch Videoszene, Bezug über Kinder- und Jugendfilmzentrum (KJF) Küppelstein 34, 5630 Remscheid 1

* Rechtsprobleme des elektronischen Publizierens, Urheber-, Verlags- und Wettbewerbsrecht, Rechte von AutorInnen, NutzerInnen und VerlegerInnen, Haftung bei Informationen aus Online-Datenbanken, Perspektiven zukünftiger Formen des Publizierens, H. Fiedler (Hrsg.), Köln 1992, 129 Seiten 48 DM (puh!)

* Personalcomputer und Datenschutz, Band 6 der Reihe Bürokommunikation (Manager-Info) Datenschutz-Leitfaden, 112 Seiten, 36 DM, Datakontext-Verlag, Aachener Str. 1052, 5 Köln 40, (1989?)

* Externe Wirtschaftsdatenbanken im betrieblichen Informationsprozeß, eine Sammlung der Referate, die auf der Infobase 1992 gehalten wurden, es geht um die Nutzung von online-Datenbanken, Krsg. Reinhold Gokl, Frnakfurt/Düsseldorf 1992, 90 DM

* Vom kreativen Umgang mit Computern, Bundesvereinigung kulturelle Jugendbildung e.V., Remscheid 88

* "Roboter, Laser, Neue Medien", Lyun Myring (Hrsg.)

* "Cyberspace", Waffender

* Elektronisches Gestalten, Kunst und Design

Filme

* "Telephon", experimenteller Animationsfilm, Reflexion über Filmsprache und unsere Wahrnehmung der Welt, 16 mm, 3 Min, von Marcus Schmidt, Sprengelstr. 23, 1 Berlin 65, 1988/89

* "Crofton Road SE5", experimenteller Animationsfilm, Fotos zusammengefügt zu Bewegungsabläufen, 16 mm, ca. 5 Min, von Gerd Gockell, 1990, inzwischen Produktionsfirma "anigraf" zusammen mit Kirsten Winter, Bödekerstr. 92, 3 Hannover 1, 0511/660165

* Filmprojekt: "Anrufbeantworterfilm", experimenteller Fotofilm, 16 mm, Ein Fotofilm über Leute, deren Stimmen sich zufällig auf dem Tonband eines Anrufbeantworters gesammelt haben, von Harald Bergmann/ Celle,