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Castortransporte Aktionstag am Bahnhof
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AntiAtomPlenum
Göttingen & Internationale Jugend Göttingen c/o Buchladen Rote Str.
Nikolaikirchhof 7, 37073 Gö - aapgoe@gmx.de
Das Plenum trifft sich dienstags ab 20 Uhr im Stadtjugendring, Düstere Straße
20a auf dem Hof die Steintreppe hoch Web
infos während Castortransporten: http://www.bi-luechow-dannenberg.de |
Castor 2004: Gericht wollte am Tschernobyl-Jahrestag
gegen Atomproteste urteilen - Prozeßtermin abgesagt -
Castor-Prozesstermin aus Mangel an Beweisen aufgeschoben - Trotzdem Aktion vor
Gericht geplant Obwohl die Staatsanwaltschaft
bereits vor einem Monat die Anklageschrift dem Gericht vorgelegt und damit eigentlich
die Ermittlungen abgeschlossen haben müsste, hat sie nun um Aufhebung des Gerichtstermins
gebeten. Grund dafür sei die Möglichkeit, dass noch neue Beweise auftauchen könnten.
Ein Sprecher des AntiAtomPlenums meinte hierzu, daß "nun selbst die
Staatsanwaltschaft indirekt zugibt, dass ihre Beweise nicht ausreichen" und
rechnet mit einem Freispruch. Das AntiAtomPlenum sieht dies als Zeichen,
dass die bisherigen Ermittlungen und Beschuldigungen vor Allem auf Grund des politischen
Engagements des Betroffenen erfolgt sind. Um 11 Uhr am 26.4. wird es nun
dennoch zu einem Treffen am Gericht kommen.
Nachspiel der Proteste gegen die Castortransporte 2003 Als am 11.
November ein Castor-Transport Göttingen zu passieren beabsichtigte, brannte bei
der Ortschaft Klein Schneen südlich von Göttingen laut Polizeiangaben ein Feuer
auf den Schienen, Polizeibeamten fanden 2 Regenschirme auf den Schienen. Ein Warnanruf
hatte auf das Feuer aufmerksam gemacht, offensichtlich in der Absicht, den Zug
zu einem Stop zu bewegen. Das Feuer wurde aber nicht gelöscht, sondern der Zug
fuhr einfach darüberhinweg. Am 26.4. , dem Jahrestag der Tschernobyl-Katastrophe
soll nun einem Göttinger der Prozeß gemacht werden. Er war in der Nacht damals
von der Polizei angehalten worden und mußte seine Personalien angeben. "Oberstaatsanwalt
Heimgärtner wirft ihm laut Anklageschrift "gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr"
vor: "[Die Person] entfachte [...] bei Kilometer 236,0 mittels Montageschaums
und Brandbeschleunigers ein Feuer, um den 'Castor-Transport' zum Stehen zu bringen,
was ihm jedoch nicht gelang, weil der Zug über das Feuer fuhr und es dadurch zum
Erlöschen brachte." Verhandlungstermin ist der
26. April um 11 Uhr im Saal B 16 des Amtsgericht Göttingen. Woher
wußten die Verantwortlichen, daß es ungefährlich sein würde, über dieses Feuer
hinwegzufahren? Oder wurde damals die Gefährdung eines Zuges mit Castorbehältern
in Kauf genommen? (nach eine Pressemitteilung des Antiatomplenums vom 15.4.04)
"Einschränkung" des Versammlungsrechts bei Castortransporten
(aus : Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Göttingen Allgemeinverfügung
über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts entlang
einer Strecke für den Castortransport) "Für den Bereich auf den
Schienen schränkt § 64 b Abs. 2 Page 6 Nr. 1 der Eisenbahnbetriebsordnung das
Grundrecht der Versammlungsfreiheit in verfassungsmäßiger Weise ein (BVerfG, Beschluss
vom 12.3.1998, NJW 1998, S. 3113; VG Lüneburg, Urteil vom 23.09.2000). Schienen
eignen sich nicht als Demonstrationsort, da es sich um Verkehrswege handelt, die
in keiner Weise der Kommunikation dienen sollen. Das Versammlungsverbot erstreckt
sich insoweit nur deklaratorisch auf den Schienenbereich. Aus dem Erfordernis,
den Transportweg freizuhalten, ergibt sich die zeitliche Begrenzung der Einschränkung
des Versammlungsrechts. Es muss auf den voraussichtlichen Durchlauf des Castortransportes
im Landkreis Göttingen abgestellt werden. Mit dem einschränkenden Zeitrahmen (...)
ist dieses mit Blick auf die kürzest mögliche Einschränkung geschehen. Das räumlich
und zeitlich beschränkte Versammlungsverbot ist auch verhältnismäßig im engeren
Sinne. Es sichert lediglich eine Transportstrecke für den Castortransport. Dies
ist im Hinblick auf die vom Transport abzuwehrenden Gefahren nicht unangemessen.
Es bleibt allen Demonstranten unbenommen, außerhalb dieses
Transportkorridors ihr Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung
wahrzunehmen und ihren friedlichen Protest gegen den Castortransport zu äußern.
Dabei ist ihnen die Möglichkeit eröffnet, in der Regel in Sichtweite des von ihnen
kritisierten Vorhabens ihren Protest friedlich zum Ausdruck zu bringen."
DENKSTE !: Rückblick:
Die Realität sieht anders aus "Einschränkung = Total"
Pressemitteilung des AntiAtomPlenum
(aap) Gö 11.11.03:
Laut aap waren ca. 200 AtomkraftgenerInnen
gegen den Castor-Transport 2003 aktiv. Viele kleine und große Gruppen pirschten
sich zu Fuß und mit der Fahrrad an die Transportstrecke, sahen sich aber einer
Übermacht an Polizei gegenüber. Mehrere Protestzüge gingen zur Güterbahnhofstraße
und nach Weende. Von der Universitätsbiblothek wurde ein Transparent heruntergelassen.
Die Polizei versuchte schon 4 Stunden vor Durchfahrt des Transportes und
über 500 Meter von der Strecke entfernt die DemonstrantInnen einzukesseln, so
z.B. in der Bertheaustraße. Dadurch wurde demokratischer Protest unmöglich gemacht.
Unbestätigten Berichten zufolge überfuhr der der Transport, der ohne Vorzug aber
mit 2 Hubschraubern unterwegs war, bei Obernjesa (vor Göttingen) eine bennende
Barrikade auf den Gleisen. "Wenn sich bewahrheitet, dass der Castorzug über
Gegenstände fährt, ohne das Tempo zu drosseln, wäre das ungeheuerlich!" so
eine Sprecherin. Zusammenfassung der Tickermeldungen von der
Nacht 10./11.11.03: Um ca 5 Uhr ist der Castorzug in Göttingen
durchgefahren. Seit dem Abend war ein großes Polizeiaufgebot vor dem Bahnhof und
dem Güterbahnhof. Um 0:15 Uhr hieß es der Bahnhof sei völlig abgeriegelt, es wurden
Personenkontrollen bei allen, die rein oder raus wollen durchgeführt. Weiterhin
befanden sich ca. 20 Polizeibusse vor dem Güterbahnhof. An einigen Stellen führen
Zivilstreifen Personenkontrollen durch. Der Polizeibericht formuliert: "Zügig
und ohne Stopp hat heute Nacht der Castor- Transport Süd-Niedersachsen passiert
und um 04:57 Uhr den Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Göttingen verlassen."
25 Personen wurde laut Polizeibericht der Aufenthalt in einem bestimmten Bereich
verboten (sogen. "Platzverweise") 15 Personen wurden gefangen genommen
(sogen. "Gewahrsam") und von 19 verlangten die Polizisten, daß
sie ihnen belegen, wie ihr Name ist und wo sie wohnen ("Personalien-Feststellung").
Fünf Personen bekamen Prügel mit dem Knüppel als sie gefangen genommen wurden
("Bei fünf Ingewahrsamen musste der Schlagstock eingesetzt werden").
Weiter heisst es: "Gegen die fünf Verdächtigen sind Ermittlungsverfahren
u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstand und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt
eingeleitet. Eine Frau und ein Polizeibeamter erlitten leichte Verletzungen. Sichergestellt
wurden Plastiktüten und Grillanzünder. Kurz nach 04:30 Uhr brannten in Höhe der
Landesgrenze auf den Gleisen zwei Reifen (...). Vor Eintreffen des Zuges konnten
Polizeibeamte die Gegenstände entfernen." 2:15
Uhr fährt der Zug durch Fulda. 2:02 Uhr wurden dort Platzverweise gegen Protestierende
erteilt. Im Wendlandland wurde Feld beschlagnahmt, ein Dorffest ausgekesselt,
Polizisten fahren Trecker, aus 50 Metern Versammlungsverbot werden 5 km Betretungsverbot.
Es erfolgen Eingriffe in die Demonstrations-, Bewegungs-, Gewerbe-, Meinungsfreiheit
und Eigentumsrecht. Es sind 33 Trecker in Alt-Bräsig (Klein Gusborn) festgesetzt
und Eingezäunt mit Hamburger Absperrgitter, Anwälte sind Vorort, Das Feld, auf
dem die Trecker festgesetzt worden sind ist beschlagnahmt worden |